Hinweis für Amtsträger:

Falls Sie ein Amtsträger sind, stellen Sie bitte sicher, dass Sie, soweit gemäß geltender Gesetze oder interner Vorgaben erforderlich, vorab für die Einholung einer Genehmigung seitens der zuständigen Behörde/Stelle zur Annahme der Einladung Sorge tragen. Idealerweise lassen Sie uns diese Genehmigung zukommen. Der Wert der Zuwendung wurde in der Einladung beziffert.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!